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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fuchs Liquidationen GmbH für die Plattform www.liqwerk.ch

1.      Geltungsbereich und Rechtsstellung der Parteien

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fuchs Liquidationen GmbH, Bahnhofstrasse 55, 8112 Otelfingen, gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Kunden, Bieter und Käufer mit der Fuchs Liquidationen GmbH über die Plattform www.liqwerk.ch. Die Fuchs Liquidationen GmbH führt über www.liqwerk.ch in eigenem und/oder fremdem Namen Versteigerung von eigenen und/oder fremden Waren auf eigene und/oder fremde Rechnung durch. 

1.2.    Der Zuschlag erfolgt an den von der Fuchs Liquidationen GmbH im Rahmen der Online-Versteigerung anerkannten Bieter mit dem höchsten Gebot in Schweizer Franken (Käufer) am Ende der Gebotsfrist, wodurch betreffend die ersteigerte Ware ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen der Fuchs Liquidationen GmbH und dem Käufer entsteht. 

1.3.    Zudem stellt die Fuchs Liquidationen GmbH die Plattform www.liqwerk.ch weiteren Interessierten zur Durchführung von deren Liquidationen zur Verfügung (Konkursämter, Betreibungsämter, Unternehmen und Private etc.). Diese AGB gelten grundsätzlich auch im Verhältnis zwischen der Fuchs Liquidationen GmbH und diesen Dritten. Diese können diese AGB oder Teile davon auch als im Verhältnis zwischen ihnen und ihren Kunden anwendbar erklären. 

1.4.    Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Fuchs Liquidationen GmbH. 

1.5.    Der Kunde, Bieter und Käufer, die vorstehend genannten Dritten und weiteren Interessierten bestätigen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Fuchs Liquidationen GmbH und bei der Nutzung von www.liqwerk.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen. Im Übrigen bestätigt der Kunde, Bieter und Käufer diese AGB jedes Mal neu, wenn er sich auf der Website www.liqwerk.ch einloggt. 

2.      Informationen auf www.liqwerk.ch

www.liqwerk.ch beinhaltet Informationen über Waren. Preis- und Angebotsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.liqwerk.ch (Warenbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Die Fuchs Liquidationen GmbH bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf dieser Webseite korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann die Fuchs Liquidationen GmbH weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

3.      Versteigerungen, Freihand- und Vor-Ort-Verkäufe

Die Fuchs Liquidationen GmbH führt über die Plattform www.liqwerk.ch Online-Versteigerungen und  Freihandverkäufe durch. Vor Ort-Verkäufe werden grundsätzlich auch über www.liqwerk.ch angekündigt. Die Art des Verkaufs entscheidet die Fuchs Liquidationen GmbH abschliessend. 

4.      Kaufpreis, Aufgeld und Kommission 

Zusätzlich zum Preis des ersteigerten Objekts (Höchstpreis im Online-Versteigerungs-verfahren, Preis beim Freihandverkauf) ist vom Käufer ein Aufgeld zu entrichten. Die Höhe dieses Aufgelds wird für jede Versteigerung einzeln festgelegt und vorab auf www.liqwerk.ch kommuniziert. Sowohl auf den Kaufpreis als auch auf das Aufgeld hat der Käufer die schweizerische Mehrwertsteuer MWST zu entrichten. Käufer, welche eine rechtsgültige abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorlegen, erhalten die MWST zurückvergütet. 

5.      Online-Versteigerungen Grundlagen

5.1.    Online-Versteigerungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB. Mit der Teilnahme an einer Online-Versteigerung der Fuchs Liquidationen GmbH werden diese AGB vollständig anerkannt. 

Bei einer Versteigerung können ergänzende oder abweichende Bedingungen gelten. Ist dies der Fall, wird dies durch die Fuchs Liquidationen GmbH rechtzeitig über www.liqwerk.ch mitgeteilt.  

An den Online-Versteigerungen der Fuchs Liquidationen GmbH können nur Bieter teilnehmen, welche sich vorab auf www.liqwerk.ch registriert und die vorliegenden AGB sowie allenfalls die ergänzenden oder abweichenden Bedingungen akzeptiert haben.

5.2.    Die Fuchs Liquidationen GmbH ist berechtigt, Anpassungen an laufenden Ausschreibungen zu machen, ohne Begründung den Zuschlag aus jedwelchen Gründen nicht zu erteilen, Bieter von einer Auktion auszuschliessen, Irrtümer zu berichtigen sowie andere Massnahmen zum ordentlichen Ablauf der Versteigerung zu treffen, ohne hierfür in irgendeiner Weise schadenersatzpflichtig zu werden. 

Die Entscheidungen und Handlungen der Fuchs Liquidationen GmbH über die Vorbereitung und den Ablauf der Versteigerungen sind verbindlich und können nicht angefochten werden. 

5.3.    Es steht der Fuchs Liquidationen GmbH frei, eine Versteigerung zu annullieren, vorzeitig zu beenden oder zu verlängern. Es steht im freien Ermessen von Fuchs Liquidationen, Bieter nicht zu den Versteigerungen zuzulassen und/oder abgegebene Gebote abzulehnen resp. nicht zu berücksichtigen. 

5.4.    Grundsätzlich kann die zu versteigernde Ware an ihrem jeweiligen aktuellen Standort im Voraus und nach Vereinbarung besichtigt werden. die Fuchs Liquidationen GmbH publiziert die entsprechenden Termine und den jeweiligen Ort sowie die Voraussetzungen und Bedingungen von Besichtigungen auf www.liqwerk.ch.

5.5.    Die Fuchs Liquidationen GmbH entscheidet abschliessend, ob Gegenstände einzeln oder in Kombination und in welcher Menge versteigert werden.    

6.      Online-Versteigerungen Ablauf

6.1.    Die zu versteigernde Ware wird während einer von der Fuchs Liquidationen GmbH festgelegten Dauer zu einem bestimmten Mindestpreis zu den in diesen AGB festgelegten Bedingungen und allenfalls mit ergänzenden oder abweichenden Bedingungen zum Verkauf angeboten. Die Gebotsfristen enden an einem bestimmten von der Fuchs Liquidationen GmbH und auf www.liqwerk.ch angegebenen Zeitpunkt. 

6.2.    Während der laufenden Gebotsfrist können Bieter auf www.liqwerk.ch im gegenseitigen Wettstreit für die entsprechende Ware Gebote abgeben mittels Klick. Die Fuchs Liquidationen GmbH ist berechtigt, im Namen Dritter Gebote abzugeben. Der Mindestbetrag, um welchen man ein Gebot eines anderen Bieters überbieten muss, wird vor Beginn der Versteigerung von der Fuchs-Liquidationen GmbH festgelegt. Bieter können einen maximalen Kaufpreis festlegen, bis zu welchem bei einem Gegengebot ihr eigenes Gebot automatisch um einen Schritt erhöht wird. 

6.3.    Gebote sind bindend, ein Widerruf ist nicht möglich. Für jedes selber abgegebene Gebot und für jedes von anderen Bietern abgegebene Gebot erhält der Bieter in der Regel eine Bestätigung per E-Mail. Die Fuchs Liquidationen GmbH kann jedoch nicht garantieren, dass diese Benachrichtigungen zugestellt werden. Um in Echtzeit über den Stand der Versteigerung informiert zu sein, muss die Versteigerung direkt auf www.liqwerk.ch verfolgt werden.   

6.3.    Der Fuchs Liquidationen GmbH steht das Recht zu, eine laufende Versteigerung nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzubrechen und zu löschen. Sämtliche Bieter sind damit von ihren Geboten befreit. Die Fuchs Liquidationen GmbH wird daraus in keiner Weise schadenersatzpflichtig. 

6.4.    Gebote können nur in den entsprechenden Eingabemasken auf www.liqwerk.ch gültig eingegeben werden. Danach bleibt der Bieter an sein Gebot so lange gebunden, bis ein weiterer Bieter das Gebot überbietet. Der Zuschlag erfolgt automatisch, wenn nach Ablauf von 2 - 5 Minuten seit dem letzten Gebot kein höheres Gebot erfolgt oder bei Ablauf der Gebotsfrist an den Höchstbietenden, womit ein verbindlicher, rechtsgültiger Vertrag zwischen den Höchstbietenden und der Fuchs Liquidationen GmbH über die ersteigerte Ware zustande kommt. 

Der Bieter wird von der Fuchs Liquidationen GmbH per E-Mail über den Zuschlag resp. über den zustande gekommenen Vertrag benachrichtigt.    

6.5.    Mit dem Zuschlag gehen Nutzen und Gefahr der ersteigerten Ware automatisch auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, für eine angemessene Versicherung der ersteigerten Ware zu sorgen. Das Eigentum an der Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und des Aufgelds, je inkl. MWST, auf den Käufer über.  

6.6.    Die Abholtage für die ersteigerte Ware werden vorab bereits bei der Auktion festgelegt. Die ersteigerte Ware muss am angegebenen Standort (mit eigenem, entsprechend notwendigem Werkzeug) abgebaut und abgeholt werden. Die Fuchs Liquidationen GmbH ist berechtigt, die Ware zurückzubehalten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und des Aufgelds, je inkl. MWST. 

Der Käufer haftet für Schäden an Gebäuden oder Einrichtungen, welche durch den Abtransport entstanden sind. 

Wird die ersteigerte Ware nicht innert Frist abgeholt, ist die Fuchs Liquidationen GmbH berechtigt, den Käufer die anfallenden Lagerkosten sowie weitere anfallende Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.  

6.7.    Der Käufer erhält nach dem Zuschlag eine Bestätigung per E-Mail. Die Zahlung des Kaufpreises und des Aufgeldes, je inkl. MWST, muss bei der Abholung in Bar, EC, Visa, Mastercard oder Post Debit Mastercard getätigt werden. Auf Wunsch und nach Absprache kann dem Käufer im Vorfeld eine Rechnung zugestellt werden. Die Zahlung per Rechnung muss umgehend beglichen werden. Der Totalbetrag muss vor dem Abholen auf dem Konto von Fuchs Liquidationen GmbH gutgeschrieben sein.

Bei Säumnis des Käufers kann die Fuchs Liquidationen GmbH wahlweise (i) weiterhin die Erfüllung des Kaufvertrags verlangen oder (ii) ohne Fristansetzung auf Leistung des Käufers verzichten und vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letzteren Fall ist die Fuchs Liquidationen GmbH auch berechtigt, die Ware ohne Beachtung eines Mindestpreises entweder freihändig oder an einer Versteigerung zu verkaufen und den Erlös zur Reduktion der Schulden des Käufers zu verwenden. Der Käufer haftet der Fuchs Liquidationen GmbH gegenüber für allen aus der Nichtzahlung bzw. Zahlungsverspätung entstehenden Schaden. 

6.8.    Bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Beträge behält die Fuchs Liquidationen GmbH an allen sich in ihrem Besitz befindenden Waren ein Pfandrecht. Die Fuchs Liquidationen GmbH ist zur betreibungsrechtlichen oder privaten Verwertung (inkl. Selbsteintritt) solcher Pfänder berechtigt. Die Einrede der vorgängigen Pfandverwertung nach Art. 41 SchKG ist ausgeschlossen. 

7.      Gewährleistung

Der Bieter resp. Käufer hat in den meisten Fällen die Möglichkeit, die zu versteigernde Ware vorgängig zu besichtigen. Mit oder ohne erfolgter Besichtigung wird bei Versteigerungen, beim Freihandverkauf und beim Vor-Ort-Verkauf jegliche Gewährleistung für sichtbare und versteckte Mängel wegbedungen. Dies gilt nicht, sofern die Fuchs Liquidationen GmbH die Gewährsmängel arglistig verschwiegen hat. Die zu verkaufenden Waren, Geräte und Maschinen werden nicht auf ihre Funktion geprüft, es sei denn, bei der entsprechenden Ware ist auf www.liqwerk.ch abweichendes angegeben.    

8.      Haftung

8.1.    Die Steigerungsware wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Gebrauchte Ware befindet sich naturgemäss nicht mehr in neuwertigem Zustand. Zu jeder zu versteigernder Ware ist auf www.liqwerk.ch eine Beschreibung mit Abbildung aufgeführt. Diese Informationen sowie sämtliche allfällige weitere Zustandsberichte von der Fuchs Liquidationen GmbH geben lediglich ein allgemeines Bild und eine unverbindliche Einschätzung wieder. Die Beschreibung der Ware erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, doch kann die Fuchs Liquidationen GmbH für diese Angaben keine Haftung übernehmen. Der Bieter kann die Ware in den meisten Fällen vor Versteigerungsbeginn besichtigen, mit Vorteil unter Beizug unabhängiger Fachberatung. 

8.2.    Die Fuchs Liquidationen GmbH haftet nicht für die Nichtverfügbarkeit der Website www.liqwerk.ch, den Ausfall einzelner oder sämtlicher Website-Funktionen oder Fehlfunktionen der Online-Plattform. Insbesondere haftet die Fuchs Liquidationen GmbH nicht für technische Probleme, aufgrund derer Gebote nicht, verspätet oder fehlerhaft angenommen oder verarbeitet werden. Die Fuchs Liquidationen GmbH übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Übereinstimmung der Systemzeituhrzeit mit einer offiziell festgelegten Uhrzeit. Die Website resp. die Online-Plattform kann wegen Wartungsarbeiten oder anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt zur Verfügung stehen, ohne dass dem Bieter resp. dem Website-Nutzer hieraus Ansprüche gegenüber der Fuchs Liquidationen GmbH erwachsen.

8.3.    Im Übrigen schliesst die Fuchs Liquidationen GmbH jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die Fuchs Liquidationen GmbH und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Die Fuchs Liquidationen GmbH haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. 

8.4.   Die Fuchs Liquidationen GmbH benutzt auf www.liqwerk.ch Hyperlinks lediglich für den vereinfachten Zugang des Kunden zu anderen Webangeboten. Die Fuchs Liquidationen GmbH kann weder den Inhalt dieser Webangebote im Einzelnen kennen, noch die Haftung oder sonstige Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten übernehmen. 

9.      Benutzung der Plattform durch Dritte 

9.1.    Die Fuchs Liquidationen GmbH stellt die Plattform www.liqwerk.ch weiteren Interessierten zur Durchführung von deren Liquidationen zur Verfügung (Konkursämter, Betreibungsämter, Unternehmen und Private etc.). Diese AGB, insbesondere die Ziffern 1 (Geltungsbereich und Rechtsstellung der Parteien), 2 (Informationen auf www.liqwerk.ch) und 8 (Haftung) gelten auch im Verhältnis zwischen der Fuchs Liquidationen GmbH und diesen Dritten. Zudem steht es den genannten Dritten frei, im Verhältnis zu ihren Bietern, Käufern und Kunden die vorliegenden AGB als (analog) anwendbar zu erklären. 

9.2.    Dritte, welche die Plattform www.liqwerk.ch der Fuchs Liquidationen GmbH benutzen, schulden der Fuchs Liquidationen GmbH eine individuell festgelegte Benutzungsgebühr.  

9.3.     Die Fuchs Liquidationen GmbH kann bei Zahlungsverzug des Dritten Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal 20.— pro Mahnung erheben. Zudem ist die Fuchs Liquidationen GmbH bei Zahlungsverzug des Dritten berechtigt, ihm den Zugang zur Plattform zu verbieten respektive zu sperren. Die Fuchs Liquidationen GmbH ist berechtigt, einen Kostenvorschuss zu verlangen.  

9.4.    Die Benutzung der Plattform www.liqwerk.ch durch Dritte erfolgt auf deren eigene Gefahr. Die Fuchs Liquidationen GmbH schliesst gemäss Ziffer 8 vorstehend jegliche Haftung aus. 

10.      Datenschutz

Die Datenschutz-Erklärung der Fuchs Liquidationen GmbH vom 1. Mai 2020 ist integraler Bestandteil dieser AGB.  

11.      Weitere Bestimmungen

11.1    Die Fuchs Liquidationen GmbH behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

11.2    Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen. 

11.3.    Der Gerichtsstand ist Zürich, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Otelfingen, 11. Februar 2022